Am 9. Februar 1801 wurde Frieden zwischen Frankreich und dem deutschen Reich bzw. Österreich geschlossen und somit die französischen Revolutionskriege beendet. Alle linksrheinischen Reichsgebiete übergab Kaiser Franz II. an die französische Republik. Eine Entschädigung der von der Enteignung betroffenen deutschen Fürsten wurde nicht direkt vorgenommen, aber in Aussicht gestellt.
Am 25.02.1803 erging ein Gesetz, dass den Fürsten Salm-Salm und Salm- Kyrburg die volle Landeshoheit über die alten Ämter Ahaus und Bocholt zuwies. Der Fürst zu Salm-Salm residierte fortan in Anholt, während die Salm-Kyrburger ihren Wohnsitz in dem Schlosse zu Ahaus nahmen.
Zum Schutz gegen Bettler und Landstreicher wurden „Polizeidiener“ ernannt und 1803 eine Leibgarde aufgestellt, zu dem das Amt Ahaus 3 Landreiter und 3 Leibwächter stellte. Kleidung, Pferd und Zaumzeug wurden gestellt, ebenso Waffen wie Flinte, Säbel und Gürtelpistolen, nebst einem Sold von 115 bis 138 Gulden. Nachdem sich Napoleon am 02.12.1804 zum Kaiser von Frankreich gekrönt hatte und 16 deutsche Reichsfürsten (auch die Fürsten zu Salm-Salm und Salm-Kyrburg in Bocholt und Ahaus) seinem Schutzbündnis beitraten, sah sich Kaiser Franz II. gezwungen, die Kaiserkrone des „Deutschen Reiches“ niederzulegen.
Die Ãmter Ahaus und Bocholt wurden aufgefordert, ein Kontingent von 360 Rekruten zu stellen. Diese Nachricht war für die jungen Männer unserer Heimat niederschmetternd und wurde von vielen fast als Todesurteil angesehen. Der fürstlichen Regierung gelang es jedoch, die Rekrutierung abzuwenden und gegen Geldzuwendungen die Nassauer zu bewegen, die geforderten Truppen bereitzustellen.
Am 18. Juli 1809 verfügte ein Dekret Napoleons die Festlegung einer französischen Grenzlinie von Rees bis nach Bremen. Nun wurden auch im Fürstentum Salm Zollbeamte eingesetzt und die Einfuhr von ausländischer Ware verboten.
Am 20.08.1809 rückten 200 Grenzschützer ein, die sich hier sehr dreist benahmen. Unter dem Vorwande, dass den Zöllnern bei der Bekämpfung des Schleichhandels von den Jugendlichen Widerstand entgegengesetzt wurde, zog im September 1810 ein Esquadron bergischer Infanterie im Auftrage Napoleons ins Amtsgebiet Ahaus ein. Die Bevölkerung bezweifelte allgemein die Richtigkeit des Vorwandes und verstärkt wurde diese Ansicht durch die Tatsache, dass einige Tage später weitere 400 Mann Infanterie und dann das ganze 37. französische Infanterieregiment nach hier verlegt wurden. Die Truppen mußten von ihren Quartiergebern verpflegt werden und besaßen dabei eine solche Frechheit, dass die Bevölkerung oft auf die schändlichste Weise von ihnen behandelt wurde.
Am 22.01.1811 wurden durch Napoleon die Ämter Ahaus und Bocholt vereinnahmt und durch den Baron von Bader am 27.01.1811 in Besitz genommen. Am Abend und in der Frühe fanden unter Kanonendonner und Glockengeläute Vereinigungsfeiern in vielen Orten des alten Fürstentums statt und am Sonntag ertönte das große „Tedeum“ in den Kirchen.
Das Amt Ahaus wurde zunächst dem holländischen Departement de Yssel zugeteilt und im Juli 1811 dem Departement Lippe mit der Hauptstadt Münster zugewiesen. Nun wurde das Schützenwesen unterdrückt und auch die Alstätter hielten sich vornehm zurück, wie wir es bei der Kontrolle der Königsschilder an der Schützenkette feststellen können.
Im November 1813 rückten ca. 1000 Donkosaken in unser Gebiet ein, und hausten schlimmer als es die Franzosen jemals taten. Wenig später folgten 3000 Russen und ein preußisches Regiment. Nach der Schlacht von Leipzig am 18.10.1813 begannen die Französischen Truppen und Behörden überall ihre Zelte abzubrechen. Nach weiteren Truppeneinlagerungen erfolgte am 25.11.1813 die offizielle Besitzergreifung durch die Preußen und die Bevölkerung begriff, wohin die Entwicklung ging. Viele neue Verordnungen und Gesetze veränderten die Strukturen unserer Heimat. Landkreise und Provinzen wurden geschaffen, Landräte ernannt, Gemeindeverordnungen erlassen und Amtsvorsteher berufen.
Nicht alle Ãnderungen fanden die Zustimmung der Bürger, so dass der preußische König sich veranlasst sah, eine Verfassung durch ein Parlament in Frankfurt 1848 erarbeiten zu lassen in welchem die Grundrechte der Bürgerschaft festgeschrieben sind. Auch lebte das Schützenwesen unter der Herrschaft der Preußen wieder auf und erreichte in den Städten und Dörfern immer größere Beliebtheit. Auch in Alstätte wurden zwischen 1816 und 1827 regelmäßig Schützenfeste gefeiert. Nach 1827 sind an Hand der Schützenkette bis zum Jahr 1850 nur zwei Feste in den Jahren 1841 und 1842 nachweisbar.