19. Mai 2017

1652-1699

Personen, Begebenheiten, Verordnungen und Festlichkeiten der Schützengesellschaft.

Neben der behördlich angeordneten Selbstschutzvereinigung pflegten die „Schützenvereine“ den Gottesdienst und das gemeinsame Gebet und begleiteten ihre verstorbenen Mitglieder im geschlossenen Zuge zum Grabe, ließen Seelenmessen lesen und feierten das Fest des Schutzpatrons ihrer Ortskirche.

Das regelmäßige Üben mit den Waffen und das stete Bereitsein war eine lästige Pflicht. Hierfür entschädigt wurden die Mitglieder der Schützenvereine durch ein alljährliches Schießen nach einem Vogel auf der Stange und ein anschließendes Fest, zu welchem der Landesherr oder Kirchspielführer nicht selten ein Fässchen Bier spendierte.

Über die Festlichkeiten berichtet ein Edikt zum Verbot von Feiern und Zecherei am 22.12.1652 folgendes:

„Zu Hochzeiten in Städten, Wigbolden, Flecken und Dörfern, auf vornehmen Amtsund Schulzenhöfen sowie auf zweipflügigen Erben dürfen 24, auf gemeinen Erben 18 und auf Kotten nur 12 Personen geladen werden. Die Feier ist auf zwei Tage zu beschränken und jedesmal abends um neun Uhr zu schließen. Die Hauptmahlzeit darf nur aus vier Gerichten nebst Butter und Käse bestehen. Zum Vogelschießen, welches in jeder Gemeinde oder Bauerschaft einmal im Jahre stattfinden darf, sollen keine fremden Gäste aus anderen Gemeinden oder Bauerschaften geladen werden. Auch hierbei erhalten die Teilnehmer eine Mahlzeit von vier Gerichten und auf je 20 Personen eine Tonne Bier. Auch dieses Gelage muss um 9 Uhr geschlossen sein, um Nachtschwärmereien zu verhüten“.

Am 09.12.1665 fand in der Gegend um Enschede ein Treffen statt zwischen den Soldaten aus westfälischen Garnisonen und den Staaten, die von Deventer aus einen Einfall in die Twente machten und bis Enschede vorgedrungen waren. Diese letzteren hatten bereits das Haus Twickel bei Delden eingenommen, nachdem sie es vorher mit Kanonen beschossen hatten; ebenso das Haus Hengelo, das ohne Schwertstreich übergeben wurde.

Die eine oder andere Begebenheit war inzwischen den Münsterischen zur Kenntnis gebracht, und zwar sehr wahrscheinlich durch Geistliche der Kapelle auf dem Anwesen „Herker-Orthaus“ im Kirchspiel Alstätte. In aller Eile zogen sie bei Wessum am 8. Dezember einige Truppen zusammen, die zwei Stunden vor Sonnenuntergang aufbrachen. Sie zogen über den „Braam“ in Bürse und durch die Bauerschaft „Rütbeke“ und zwar auf dem alten Wege, der von Heek an Alstätte vorbei nach Delden führte und schnitten den Holländern den Weg ab, worauf diese zwischen Enschede und Delden vollständig geschlagen wurden. Kirchspielführer zu Alstätte war zu dieser Zeit wahrscheinlich nach dem Ableben seines Vorgängers im Jahre 1662 Herr Heinrich van Uelsen, der am 16.11.1660 eine Berta Gerving zu Alstätte heiratete. Am 20. Juni 1656 besuchte der Fürstbischof die Gemeinde zu Alstätte um eine Visitation durchzuführen, die auch das heimische Schützenwesen betroffen haben mag.

In Ahaus fand am 16.08.1668 eine große Bittprozession statt. Der Fürstbischof Christoph Bernhard, welcher gerade zu Ahaus anwesend war, nahm mit seinem ganzen Gefolge daran teil und ließ an jeder Station mit Pauken und Trompeten aufspielen. Außer Wüllen, Wessum und Heek erschienen dieses Mal auch Alstätte, Ottenstein, Legden, Asbeck und Epe.

Nach einem Befehl vom 17.09.1669 musste die dienstpflichtige Mannschaft, und zwar aus jedem Hause des Kirchspiels ein Mann, an den Sonntagnachmittagen sich in den Waffen üben. Jede Nachlässigkeit im Dienst und jeder Ungehorsam gegen die Vorgesetzten wurde gleich und streng bestraft.

In den kriegerischen Auseinandersetzungen des Fürstbischofs mit den Holländern kam es zu vielen Einquartierungen, die auch das Kirchspiel Alstätte belasteten. So wird berichtet, dass am 5. Mai 1671 auch Alstätte neben Wüllen und Wessum – 20 Taler aufbringen mußte und weiterhin für Verpflegungskosten herangezogen wurde. Nach dem Tod des Fürstbischofs Christoph Bernhard von Galen am 19.09.1678 auf dem Schlosse zu Ahaus bemühte sich sein Nachfolger Ferdinand von Fürstenberg um den Abschluß eines Friedensvertrages.

Am 29.03.1679 wurden alle Eroberungen des Vorgängers gegen eine Geldentschädigung zurückgegeben. Diese Wende hatte die Abberufung vieler Truppen zur Folge, die auf ihrem Durchmarsch in die Heimat auch Alstätte berührten und belasteten.